Karrierecoaching Kompetenzprofil

Leistungsbeschreibung
Karrierecoaching Kompetenzprofil: Vier Coachingtermine à 1,5 Stunden
In unserem ersten Coachinggespräch werden wir zunächst Ihren Werdegang reflektieren und eine Standortbestimmung vornehmen. Anhand einer Kompetenzanalyse können weitere Fragestellungen thematisiert werden:
- Nutzen Sie Ihre Stärken und Kompetenzen voll aus?
- Welche Motivatoren brauchen Sie, um Ihr Leistungspotenzial voll auszuschöpfen?
- Was sind Ihre Ziele, Werte und Motive?
- Wie können Sie Ihre beruflichen und privaten Ziele in Einklang bringen im Sinne einer ganzheitlichen Work-Life-Balance?
- Sind Sie beruflich auf dem richtigen Weg?
- Welche Karriereperspektiven gibt es für Sie in den nächsten Jahren?
Auf Basis der Ergebnisse der Kompetenzanalyse sowie der Erkenntnisse aus unseren Gesprächen definieren wir Ihre Karriereziele und erarbeiten Ihre persönliche Karrierestrategie für Ihren weiteren beruflichen Weg.
Sie erhalten auf Basis unserer Kompetenzanalyse ein persönliches Kompetenzprofil, in dem Ihre Qualifikationen und Stärken in den vier Bereichen fachlich/methodische Kompetenzen, sozial/kommunikative Kompetenzen, Aktivitäts- und Handlungskompetenzen sowie personale Kompetenzen abgebildet werden inklusive beruflicher Erfolge und Karrieremotive.
Anhand des Kompetenzprofils werden wir im Gespräch einzelne Themen näher beleuchten. Auch wird das Kompetenzprofil für Sie sehr hilfreich für einen sich evtl. anschließenden Bewerbungsprozess sein.






Organisation und Ablauf
Vor unserem ersten Gesprächstermin vereinbaren wir ein kurzes, kostenfreies Telefongespräch, um uns kennenzulernen und Ihre konkreten Fragestellungen zu besprechen. Hier erörtern wir auch die für Sie passenden Kommunikationswege (Telefon, Videoanruf, E-Mail, persönliches Gespräch im Coachingbüro).
Honorar
3-4 Coachingtermine (je 1,5 Stunden) inkl. individuellem Kompetenzprofil: Honorar pro Zeitstunde € 169,00 (inkl. MwSt.)
Privatpersonen können Aufwendungen für Karriere-/ Bewerbungsberatung sowie berufsbezogenes Coaching i.d.R. als Werbungskosten beim Finanzamt steuerlich geltend machen (§§ 9 und 19 EStG).
Anfrage
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