ProvenExpert-Profil Katrin Plangger

Optimierung LinkedIn-Profil

Optimierung LinkedIn-Profil

Professionelles LinkedIn-Profil

Karriere beschleunigen mit einem professionellen Social-Media-Auftritt

Sie wollen Ihre Chancen als Bewerberin oder Bewerber deutlich erhöhen?

Dann lassen Sie Ihr LinkedIn-Profil von einem Profi optimieren. Treten Sie als attraktive Kandidatin bzw. potenzieller Mitarbeiter professionell in Erscheinung.

Sie erhalten konkrete Vorschläge, wie Sie Ihr bestehendes Profil optimal gestalten, um Recruiter und Headhunter auf sich aufmerksam zu machen und das Beste aus Ihrem Social-Media-Profil herauszuholen.

Je aussagekräftiger Ihr Social-Media-Auftritt, desto leichter werden Sie von potenziellen Arbeitgebern gefunden und können sich beruflich erfolgreich vernetzen.

Für mehr Sichtbarkeit
Für mehr Erfolg

Das können Sie erwarten

Sie gestalten Ihre Profilseite ansprechend und aussagekräftig.

Sie stellen Ihren Werdegang überzeugend dar und finden passende Formulierungen für die wichtigsten Rubriken auf LinkedIn („Profil-Slogan“, „Info“ oder „Kenntnisse“).

Ihr Profil wird lesefreundlich und übersichtlich.

Mit den richtigen Keywords werden Sie besser gefunden (Suchmaschinenoptimierung).

Wir aktualisieren Ihre Kontoeinstellungen.

Angebotspakete

LinkedIn-Optimierung
BASIC

1,5 Stunden persönliche Beratung via Zoom,
inkl. Handout

Tipps für die eigenständige Optimierung Ihres Profils

Studierende: € 193,50*

Fachkräfte: € 223,50*

Führungskräfte: € 253,50*

LinkedIn-Optimierung
ADVANCED

1,5 Stunden persönliche Beratung mit wertvollen Tipps für eine individuelle Netzwerkstrategie,
inkl. Handout

Vollständige Optimierung Ihres LinkedIn-Profils auf Deutsch und Englisch durch mich

Abstimmung der Änderungen per E-Mail und ausführliche Rückmeldung

Studierende: € 675,00*

Fachkräfte: € 775,00*

Führungskräfte: € 895,00*

* Preise inkl. MwSt.

Privatpersonen können Aufwendungen für Karriere-/ Bewerbungsberatung sowie berufsbezogenes Coaching i.d.R. als Werbungskosten beim Finanzamt steuerlich geltend machen (§§ 9 und 19 EStG).


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